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Was muß ich dokumentieren?
Als abhängiger Vermittler müssen Sie nur die Beratung zur "angebotenen" Versicherung dokumentieren. Demgegenüber sollten Sie als unabhängiger Vermittler grundsätzlich jede Beratung dokumentieren, weil Sie zusätzlich zur Dokumentationspflicht das Sachwalterurteil trifft.
Grundsätzlich müssen Sie natürlich die Beratung dokumentieren. Folglich ist wesentlich, worüber Sie den Kunden beraten haben. Weiterhin muß ein Dritter die Beratung schlüssig nachvollziehen können.
Im Einzelnen haben Sie zu dokumentieren:
Siehe auch: Welche Anforderungen muß ein Beratungsprotokoll erfüllen?
Tipp
Weil es sich bei vorläufigen Deckungszusagen um rechtlich selbständige Verträge handelt, sind 2 Dokumentationen erforderlich: zur VDZ selbst sowie zum möglichen Hauptvertrag. Ausnahme (nach § 62 Abs. 2 VVG): Pflichtversicherungen mit vorläufiger Deckung (Kraftfahrt-Haftpflicht); hier ist nur eine Dokumentation erforderlich – vor Vertragsschluß (siehe auch: Wann muß der Kunde die Dokumentation spätestens erhalten?).
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