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Was für ein Dokumentationsumfang ist erforderlich?
Der erforderliche Dokumentationsumfang ergibt sich aus der Beratung an sich sowie dem Schwierigkeitsgrad der angebotenen Versicherung.
Beratung
Der Beratungsumfang wirkt sich auf den Umfang Ihrer Dokumentation aus. Wonach aber richtet sich der Beratungsumfang?
Bspw. soll sich Ihre Beratung am Beratungsbedarf des Kunden orientieren. Klären Sie, welchen Wissensstand Ihr Kunde zum Beratungsgegenstand hat. Sein Beratungsbedarf – und damit der Dokumentationsumfang – ist umso größer, je uninformierter und unerfahrener er ist.
Ferner dürfen Sie (nach § 61 Abs. 1 VVG) ein angemessenes Verhältnis zwischen Beratungsaufwand und der vom Kunden zu zahlenden Prämien berücksichtigen. Was genau das aber bedeutet, ist rechtlich unbestimmt und der Gebrauch dieser Möglichkeit somit verstärkt risikobehaftet.
Schwierigkeitsgrad
Das Schwierigkeitsniveau der angebotenen Versicherung bestimmt sich danach, wie vielschichtig, kompliziert und umfangreich diese ist. So ist bspw. eine private Haftpflicht eher einfach, eine private BU eher schwierig.
Siehe auch: Was muß ich dokumentieren?
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