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Dokumentationspflicht: Was ist das?
Der Versicherungsvermittler hat den Kunden nach § 61 VVG zu beraten und diese Beratung schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation soll klar und verständlich sein und ist in Textform niederzulegen (§ 62 VVG).
Umgehen können Sie die Dokumentationspflicht – bspw. durch schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden – nicht (§ 67 VVG). Jedoch dürfen Sie die Dokumentation unter sehr engen Bedingungen weglassen.
Wenn Sie Ihre Dokumentationspflicht schuldhaft verletzen, müssen Sie mit Schadenersatzforderungen nach § 63 VVG rechnen.
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