Beratungsprotokoll -FAQ .de


► Fragen und Antworten zu Dokumentationspflicht und Beratungsprotokoll ◄

Dokumentationspflicht: Was ist das?


Der Versicherungsvermittler hat den Kunden nach § 61 VVG zu beraten und diese Beratung schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation soll klar und verständlich sein und ist in Textform niederzulegen (§ 62 VVG).

Umgehen können Sie die Dokumentationspflicht – bspw. durch schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden – nicht (§ 67 VVG). Jedoch dürfen Sie die Dokumentation unter sehr engen Bedingungen weglassen.

Wenn Sie Ihre Dokumentationspflicht schuldhaft verletzen, müssen Sie mit Schadenersatzforderungen nach § 63 VVG rechnen.


 
Startseite    |     Sitemap    |     Über uns    |     Presse    |     Impressum