Beratungsprotokoll -FAQ .de


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Was muß ich zum Schluß beachten?


Nach § 62 Abs. 1 VVG sind Sie verpflichtet, das Beratungsprotokoll dem Kunden auszuhändigen. Sie können selbst entscheiden, ob im Original oder als Kopie.

Bevor Sie dem Kunden das Beratungsprotokoll jedoch überlassen, sollten a) Sie (siehe Welche Folgen hat die Textform?) und b) der Kunde (siehe Muß der Kunde die Dokumentation unterschreiben?) dieses signieren.

Darüber hinaus ist es wichtig, auch scheinbar entbehrliche Dinge wie Datum, Uhrzeit, Beratungsdauer, Beratungsort und die Namen der Anwesenden zu erfassen.

 
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