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Wie kann ich meinen Rat begründen?
Gemäß § 61 Abs. 1 VVG müssen Sie Ihre Empfehlung begründen. Dabei sollten Sie nachstehende Punkte beachten:
- Ihre Begründung resultiert aus den 3 Punkten für einen Rat (siehe: Rat, ► 2. Absatz).
- Bestimmen Sie die Tragweite Ihrer Gründe und dokumentieren Sie vor allem solche von – objektiv – hoher Bedeutung.
- Ihre Gründe können objektiver und subjektiver Natur sein.
- Verwenden Sie zu genaueren Begründung zwar wertende, jedoch (sprachlich) klare und neutrale Ausdrücke und Formulierungen, wie bspw.: über-/ unter-/ durchschnittlich, hoch/ mittel/ niedrig, einfach, üblich, geeignet/ passend, besser/ günstiger/ usw. als (der Markt/ der bestehende oder vorherige Vertrag).
- Ihr Rat und die Gründe dafür müssen sich am Kunden orientieren – vermittlerorientierte Motive spielen regelmäßig keine Rolle.
Beispielhafte Aufzählung von möglichen Gründen:
Beratung
- Bedarfsexistenz, Bedarfsänderung, Bedarfswegfall
- Risikoänderung, Wagniswegfall
- Doppelversicherung
- Veränderte Lebenslage
Vertrag
- Risikofragen
- Tarifmerkmale
- Leistung, Deckungsumfang
- Bedingungen
- Preis, Preisstabilität, Preiskalkulation
- Ertrag
- (besonderer) Produkt-Service
Versicherer
- An-/Vertragsabwicklung
- Schadenregulierung
- Zeichnungspolitik, Zeichnungsvermögen
- Sachverstand, Erfahrung, Know-how
- Geschäftsgebaren
- Gesellschafts-Kennzahlen, Finanzstärke, Rating
- Service
sowie entsprechende Kombinationen (bspw. Preis-Leistungs-Verhältnis). Die vorstehenden Gründe sind gewöhnlich zu spezifizieren.
Tipp für abhängige Vermittler
Sie können bestenfalls unter wenigen Versicherern und einer begrenzten Zahl von Produkten wählen, weshalb Sie zu Objektivität nicht verpflichtet sind – je nach Sachlage entfallen dadurch diverse der obigen Gründe. Im Übrigen wird an Ihren Rat inkl. Begründung wohl kein so rigider Maßstab angelegt, wie bei unabhängigen Vermittlern.
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