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Welchen Rat muß ich geben?
Sie sind nach § 61 Abs. 1 VVG verpflichtet, dem Kunden zur Beratung eine Empfehlung auszusprechen und diese zu dokumentieren.
Ihr Rat muß prinzipiell 3 Punkte berücksichtigen: a) die Beratung an sich, b) den – potentiellen oder bestehenden – Vertrag und c) den Versicherer.
Darüber hinaus haben Sie die Gründe für Ihren Rat zu nennen (siehe dazu: Wie kann ich meinen Rat begründen?)
Schließlich tangiert die Beratungsgrundlage Ihre Empfehlung. Ob Sie den bzw. die Versicherer angeben müssen, ist abhängig von Ihrem Status als Vermittler und dem Beratungsergebnis.
Beispielhafte Aufzählung für einen möglichen Rat (bzgl. Vertrag):
- Abschließen
- Belassen (also unverändert beibehalten)
- Ändern (die erforderlichen Modifikationen ebenfalls dokumentieren!)
- Kündigen
- Aufheben
- Beenden
- Wechseln (also Kündigung/Neuabschluß)
- Neuordnen
- Beleihen
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