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Müssen Informationspflichten integriert sein?
Nein. Und das wäre auch nicht sinnvoll: die Informationspflichten nach der VersVermV sind grundsätzlich nur einmal – beim ersten Kundenkontakt – zu leisten. Weiterhin mglw. dann, wenn sich informationspflichtige Daten (Name, Anschrift, Status, usw.) geändert haben. Ein Beratungsprotokoll hingegen werden Sie bei jedem Kunden voraussichtlich wesentlich häufiger ausstellen.
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