Beratungsprotokoll -FAQ .de


► Fragen und Antworten zu Dokumentationspflicht und Beratungsprotokoll ◄

Müssen Informationspflichten integriert sein?


Nein. Und das wäre auch nicht sinnvoll: die Informationspflichten nach der VersVermV sind grundsätzlich nur einmal – beim ersten Kundenkontakt – zu leisten. Weiterhin mglw. dann, wenn sich informationspflichtige Daten (Name, Anschrift, Status, usw.) geändert haben. Ein Beratungsprotokoll hingegen werden Sie bei jedem Kunden voraussichtlich wesentlich häufiger ausstellen.
 
Startseite    |     Sitemap    |     Über uns    |     Presse    |     Impressum